Hinweise zur Sperrmüllabfuhr

Als Sperrmüll gilt ausgedienter Hausrat in haushaltsüblicher Menge, der auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die Hausmülltonne passt (z.B. Möbelteile, Matratzen, Teppiche). Im Rahmen der Sperrmüllabfuhr werden außerdem entsorgt:

Nicht zum Sperrmüll gehören z.B. Bau- oder Renovierungsabfälle, sonstige Abfälle aus Bautätigkeit z.B. Fenster und Türen oder Sanitärkeramik und im Garten eingebaute Holzteile, wie z.B. Zäune, Wäschepfähle, etc. Hausmüll, Wertstoffe wie Glas, Papier und Altkleider, Altreifen, Autoteile, schadstoffhaltige Abfälle (Lacke, Farben, Leuchtstofflampen).

Die angemeldeten Sperrgüter sind am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr oder am Vorabend ab 18.00 Uhr am Straßenrand bereitzustellen.
Bitte achten Sie darauf, dass keine Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

Die Sperrmüllabholung erfolgt im Auftrag des Landkreises Harburg. Für die Sperrmüllabholung wird keine Gebühr erhoben. Die Abfuhr erfolgt gemäß § 5, Abs. 12, § 15 der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Harburg (Abfallentsorgungssatzung – AES).

Falls Sie Fragen haben oder Unklarheiten bestehen, kontaktieren Sie uns wahlweise per Email unter
LKHarburg_Sperrmuell@doerner.de
oder montags bis donnerstags in der Zeit von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 7:00 bis 14:00 Uhr telefonisch unter der gebührenfreien
Rufnummer 0800 / 121 89 89

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Otto Dörner-Team